PKV für Beamte im Saarland 2026

PKV für Beamte im Saarland 2026: Beihilfe, Wahlleistungen und der Tarifvergleich von DBV, Barmenia und Debeka

Das Saarland hat eigene Beihilferegeln. Eine davon kostet viele Beamte bares Geld, wenn sie beim Tarif nicht aufpassen. Hier lesen Sie, worauf es ankommt, und wie sich DBV, Barmenia und Debeka wirklich unterscheiden.

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Marco Fragomeno

Marco Fragomeno

Spezialist für Beamten-PKV

13+ Jahre Erfahrung 1.000+ Beratungen 5,0 ★ Google

Veröffentlicht: Juli 2026 · Aktualisiert: Juli 2026

Auf einen Blick: Das Wichtigste in Kürze

Beamtinnen und Beamte im Saarland bekommen für sich selbst 50 Prozent Beihilfe, für Kinder 80 Prozent. Ab zwei Kindern steigt der eigene Satz auf 70 Prozent. Die übrigen Prozente sichern Sie über eine private Krankenversicherung ab.

Die Besonderheit im Saarland: Stationäre Wahlleistungen wie Chefarzt und Einbettzimmer zahlt die Beihilfe nicht – null Prozent. Diese Kosten trägt allein Ihr privater Wahlleistungsbaustein. Deshalb entscheidet dieser Baustein hier stärker über die Tarifqualität als in anderen Bundesländern.

Eine pauschale Beihilfe für die GKV gibt es im Saarland nicht. Für die meisten gesunden Beamten ist die Kombination aus Beihilfe und PKV daher günstiger und leistungsstärker als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum PKV und nicht GKV? Im Saarland ist die Antwort eindeutig
  2. Beihilfe im Saarland: Wer bekommt wie viel?
  3. Der Saarland-Sonderfall: Wahlleistungen zahlt die Beihilfe nicht
  4. Die Kostendämpfungspauschale
  5. Was kostet die PKV für Beamte im Saarland?
  6. DBV, Barmenia und Debeka im Vergleich
  7. Lehrkräfte, Polizei und Verwaltung
  8. Beihilfe beantragen: die PBeaKK
  9. Für wen passt welcher Tarif?
  10. Häufige Fragen

Als Beamtin oder Beamter im Saarland tragen Sie und Ihr Dienstherr die Krankheitskosten gemeinsam. Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz, den Rest sichern Sie privat ab. Klingt einfach, hat aber im Saarland zwei Haken, die auf keiner Vergleichsseite der großen Portale auftauchen: die fehlende Beihilfe für Wahlleistungen und die Kostendämpfungspauschale.

Ich bin unabhängiger Makler und berate Beamte bundesweit. Auf dieser Seite ordne ich die saarländischen Regeln ein und zeige, worauf Sie bei DBV, Barmenia und Debeka konkret achten sollten.

Warum PKV und nicht GKV? Im Saarland ist die Antwort eindeutig

In einigen Bundesländern gibt es inzwischen die sogenannte pauschale Beihilfe. Dort zahlt der Dienstherr einen Zuschuss, wenn ein Beamter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. Das kann die GKV attraktiver machen.

Im Saarland gibt es diesen Zuschuss nicht. Die pauschale Beihilfe wird zwar seit einiger Zeit diskutiert, eingeführt ist sie bis heute nicht. Für Sie heißt das: Bleiben Sie in der GKV, zahlen Sie den vollen Beitrag selbst, ohne jeden staatlichen Anteil. Ihren Beihilfeanspruch nutzen Sie nur, wenn Sie ihn mit einer privaten Krankenversicherung kombinieren.

Kurz gesagt: Der Beihilfeanspruch ist im Saarland an die PKV gekoppelt. Wer ihn liegen lässt, verschenkt den Zuschuss des Landes zu den eigenen Gesundheitskosten. Ob die PKV im Einzelfall passt, hängt trotzdem von Gesundheit und Lebensplanung ab. Das gehört ehrlich geprüft.

Beihilfe im Saarland: Wer bekommt wie viel?

Die Beihilfe im Saarland richtet sich nach der saarländischen Beihilfeverordnung. Sie zahlt einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Kosten. Wie hoch dieser Satz ist, hängt davon ab, um wessen Kosten es geht.

Für wenBemessungssatz
Beamtin oder Beamter (aktiv)50 %
Beamtin oder Beamter mit zwei oder mehr Kindern70 %
Ehe- oder eingetragener Lebenspartner70 %
Versorgungsempfänger (Ruhestand)70 %
Kinder und beihilfeberechtigte Waisen80 %
Quelle: Saarländische Beihilfeverordnung. Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Kosten entstehen.

Der Sprung auf 70 Prozent ab dem zweiten Kind ist ein spürbarer Vorteil für Familien. Er gilt allerdings nur bei einer beihilfeberechtigten Person, die Sie bestimmen. Sind beide Elternteile Beamte, profitiert also nur einer von beiden.

Ihre PKV füllt die Lücke: Als aktiver Beamter mit 50 Prozent Beihilfe wählen Sie einen Tarif, der die restlichen 50 Prozent übernimmt. Zusammen decken Beihilfe und PKV so die beihilfefähigen Kosten. Wie das im Alltag mit dem Antrag funktioniert, steht weiter unten im Abschnitt zur PBeaKK.

Der Saarland-Sonderfall: Wahlleistungen zahlt die Beihilfe nicht

Jetzt zum wichtigsten Punkt, den viele erst im Krankenhaus merken. Im Saarland sind stationäre Wahlleistungen seit dem 1. Juli 1995 nicht beihilfefähig. Gemeint sind die Chefarzt- oder wahlärztliche Behandlung und das Ein- oder Zweibettzimmer. Die Beihilfe beteiligt sich daran mit null Prozent.

Das ist ein echter Unterschied zu Bundesländern, in denen die Beihilfe Wahlleistungen anteilig mitträgt. Im Saarland liegt die gesamte Last dieser Kosten bei Ihrer privaten Absicherung. Wenn Sie im Krankenhaus vom Chefarzt behandelt werden möchten oder allein im Zimmer liegen wollen, muss Ihr privater Wahlleistungsbaustein das vollständig auffangen.

Was das für die Tarifwahl bedeutet: Prüfen Sie im Saarland besonders genau, wie weit der Wahlleistungsbaustein reicht. Deckt er die wahlärztlichen Mehrkosten auch dann, wenn der Chefarzt über eine Honorarvereinbarung oberhalb des GOÄ-Höchstsatzes abrechnet? Genau hier trennen sich die Anbieter, wie der Tarifvergleich zeigt.

Ein zweiter Punkt aus derselben Verordnung: Auch Heilpraktikerleistungen sind im Saarland nicht beihilfefähig, und Sehhilfen erstattet die Beihilfe nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder bei starker Sehbehinderung. Wer als Erwachsener eine Brille braucht oder zum Heilpraktiker geht, ist auch dafür auf die PKV oder einen Beihilfe-Ergänzungstarif angewiesen.

Die Kostendämpfungspauschale: Was das Saarland von Ihrer Beihilfe abzieht

Das Saarland kürzt die ausgezahlte Beihilfe einmal pro Kalenderjahr um einen festen Betrag, die Kostendämpfungspauschale. Sie funktioniert wie eine Selbstbeteiligung und richtet sich nach Ihrer Besoldungsgruppe. Zum 1. Januar 2026 wurde sie um 50 Euro pro Jahr gesenkt.

BesoldungsgruppeKostendämpfungspauschale 2026
A 7 und A 850 €
A 9 bis A 11100 €
A 12 bis A 15250 €
A 16, B 2 und B 3400 €
B 4 bis B 7550 €
höhere Besoldungsgruppen700 €
Grundlage: § 67 Saarländisches Beamtengesetz. Pro berücksichtigungsfähigem Kind sinkt der Betrag um 40 Euro.

Ein paar Regeln machen die Pauschale erträglicher. Für jedes Kind sinkt sie um 40 Euro. Anwärterinnen und Anwärter zahlen sie gar nicht. Und sie greift nicht bei Vorsorge, Früherkennung, Schwangerschaft und dauernder Pflege. Auch bei Teilzeit reduziert sie sich anteilig.

Für die Tarifwahl heißt das: Die Kostendämpfungspauschale ist ein Abzug der Beihilfe, nicht der PKV. Kein privater Tarif kann sie erstatten. Wer mit einem Beihilfe-Ergänzungstarif liebäugelt, sollte wissen, dass auch diese Bausteine die Pauschale in aller Regel nicht auffangen. Sie bleibt Ihr Eigenanteil.

Was kostet die PKV für Beamte im Saarland?

Der Beitrag zur PKV hängt nicht vom Bundesland ab. Entscheidend sind Ihr Eintrittsalter, Ihr Gesundheitszustand und das gewählte Leistungsniveau. Ein 30-Jähriger zahlt dauerhaft weniger als jemand, der mit 45 einsteigt, weil das Eintrittsalter in die Kalkulation einfließt.

Als grobe Orientierung: Für eine junge Beamtin mit 50 Prozent Beihilfe und vollem Leistungspaket liegen die Monatsbeiträge inklusive Pflegepflichtversicherung im Bereich von etwa 320 bis 340 Euro. So sehen die Beiträge im Musterprofil konkret aus:

DBV

319,33 €

im Monat, inkl. Pflegepflichtversicherung

Debeka

331,84 €

im Monat, inkl. Pflegepflichtversicherung

Barmenia

339,81 €

im Monat, inkl. Pflegepflichtversicherung

Die drei liegen nah beieinander, gut 20 Euro trennen den günstigsten vom teuersten Tarif. An diesen paar Euro sollten Sie die Wahl nicht festmachen. Entscheidender ist, was die Tarife im Leistungsfall tun, im Saarland besonders beim Wahlleistungsbaustein.

Zum Vergleich mit der GKV: In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beamte den Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss selbst. Je nach Einkommen sind das schnell 250 bis über 900 Euro im Monat, und den Beihilfeanspruch nutzen Sie dabei nicht. Bei jungen, gesunden Beamten ist die PKV im Saarland deshalb fast immer die wirtschaftlichere Wahl.

Möchten Sie wissen, was die drei Anbieter für Ihr Alter und Ihre Situation kosten?

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DBV, Barmenia und Debeka im Vergleich

Alle drei sind etablierte Beamtenversicherer mit solider Grundabsicherung. Die Unterschiede stecken im Detail. Für saarländische Beamte lohnt vor allem der Blick auf den Wahlleistungsbaustein, weil die Beihilfe hier nichts dazu beiträgt.

DBV

VisB 50T-U, BW2 00-U und BWE-U für Wahlleistungen, Beihilfe-Ergänzung BN VisB-U, Kur KUR-U, Pflege PVB.

319,33 €

Musterbeitrag inkl. Pflege · Rating 4,1

Debeka

B30 und B20K, Wahlleistungsbaustein WL100, Zusatzbaustein BC, Pflege PVB.

331,84 €

Musterbeitrag inkl. Pflege · Rating 4,1

Barmenia

GK30 und GK20P, stationäre Bausteine G1B und G2B100 für Wahlleistungen, Beihilfe-Ergänzung GEP, Pflege PVB.

339,81 €

Musterbeitrag inkl. Pflege · Rating 4,7

Wahlleistungen: hier trennt sich im Saarland die Spreu vom Weizen

Weil Sie die Wahlleistungen im Saarland komplett privat tragen, zählt, wie großzügig der Baustein rechnet, wenn der Chefarzt teuer abrechnet.

  • DBV: Der Baustein BW2 erstattet die Chefarztbehandlung auch dann, wenn eine Honorarvereinbarung oberhalb des GOÄ-Höchstsatzes geschlossen wird, und zwar ohne vorherige schriftliche Zusage. Der Baustein BWE ergänzt die Differenz zum Einbettzimmer. Für den Saarland-Fall ist das eine der stärksten Regelungen im Vergleich.
  • Barmenia: Der stationäre Baustein deckt Wahlarztbehandlung sowie Ein- und Zweibettzimmer ab. Das Gesamtpaket ist breit aufgestellt, ergänzt durch einen der umfassenderen Beihilfe-Ergänzungstarife am Markt.
  • Debeka: Der Wahlleistungsbaustein WL erstattet Zweibettzimmer und Wahlarzt bis zum GOÄ-Höchstsatz. Honorarvereinbarungen darüber hinaus greift nur der Zusatzbaustein BC auf, und auch dort nur bei medizinischer Begründung. Ohne BC bleibt bei einem teuren Chefarzt ein Eigenanteil.

Weitere Leistungsunterschiede

LeistungDBVBarmeniaDebeka
Psychotherapie100 % bis 30. Sitzung, danach sinkendohne Sitzungslimitbis 52 Sitzungen pro Jahr
Hörgeräte1.300 € je Ohr (3 Kj.)2.000 € je Ohr1.500 € je Ohr
Zahnersatz-Staffelbis 2.000 € in 48 MonatenJahr 1–2 bis 5.000 €, ab Jahr 3 unbegrenztLabor Jahr 1–3 zus. 2.250 €, danach 6.150 €/Jahr (Tarif BC)
Beihilfe-ErgänzungstarifBN Vision BGEP (sehr umfassend)Zusatzbaustein BC
Angaben aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Höchstgrenzen der Haupttarife gelten auch für die Ergänzungsbausteine. Details klären wir im persönlichen Vergleich.

Mehr zu den einzelnen Anbietern lesen Sie auf den ausführlichen Seiten zur DBV, zur Barmenia und zur Debeka.

Lehrkräfte, Polizei und Verwaltung: Besonderheiten im Saarland

Die Beihilfesätze gelten im Saarland für alle Beamtengruppen gleich. Trotzdem sieht der Alltag je nach Laufbahn unterschiedlich aus. Dienstherr ist meist das Land Saarland, dazu kommen die Kommunen sowie Einrichtungen wie die Universität des Saarlandes und die htw saar.

Verbeamtete Lehrkräfte

Lehrerinnen und Lehrer sind die größte verbeamtete Gruppe im Saarland. Für sie ist die Psychotherapie-Absicherung oft ein wunder Punkt, weil psychische Belastungen im Schuldienst zunehmen. Hier lohnt der Blick auf Barmenia (ohne Sitzungslimit) und Debeka (bis 52 Sitzungen im Jahr).

Polizei und Justiz

Polizei- und Justizbeamte erhalten Stellenzulagen, an der Beihilfe ändert das nichts. Wichtiger ist die stationäre Absicherung inklusive Wahlleistungen, gerade wenn der Dienst körperlich fordernd ist. Für viele ist zusätzlich eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Verwaltung und Finanz

In der allgemeinen Landes- und Kommunalverwaltung sowie in der Steuerverwaltung gelten dieselben Regeln. Wer früh einsteigt, sichert sich das niedrige Eintrittsalter für die gesamte Laufbahn.

Beihilfe beantragen im Saarland: die PBeaKK

Die Beihilfe im Saarland wird über die PBeaKK bearbeitet. Informationen, Formulare und den aktuellen Stand finden Sie unter saarland.beihilfedienste.de. Der Ablauf ist in der Praxis unkompliziert:

  1. Rechnung selbst begleichen: Sie bezahlen Arzt-, Zahnarzt- oder Krankenhausrechnungen zunächst selbst.
  2. Beihilfe einreichen: Sie reichen die Belege bei der Beihilfestelle ein, die Ihren Prozentsatz erstattet.
  3. PKV einreichen: Denselben Beleg reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, die den restlichen Anteil übernimmt.

Zwei Fristen, die Sie kennen sollten: Maßgebend ist das Eingangsdatum Ihres Antrags, nicht das Rechnungsdatum. Und der Anspruch verjährt ein Jahr nach Entstehen der Kosten. Wer Belege zu lange liegen lässt, verliert die Erstattung. Ein Tipp aus der Praxis: Rechnungen aus dem Jahresende erst im neuen Jahr einzureichen, kann sich lohnen, wenn Sie die Kostendämpfungspauschale eines Jahres schon ausgeschöpft haben.

Für wen passt welcher Tarif?

Eine pauschale beste PKV gibt es nicht, auch nicht im Saarland. Aber die saarländischen Regeln verschieben die Gewichte. Weil die Beihilfe Wahlleistungen nicht trägt, wiegt der Wahlleistungsbaustein hier schwerer als anderswo.

DBV

Passend, wenn Ihnen die stationäre Wahlleistung wichtig ist und Sie beim Chefarzt keinen Eigenanteil riskieren möchten.

Barmenia

Passend, wenn Sie ein breites Gesamtpaket und einen starken Beihilfe-Ergänzungstarif suchen, etwa für Zahn, Hörgeräte und Psychotherapie.

Debeka

Passend, wenn Sie einen etablierten Versicherer mit solider Grundversorgung bevorzugen. Achten Sie auf den Zusatzbaustein BC für teure Chefarztabrechnungen.

So finden Sie den passenden Tarif

  1. Anonyme Risikovoranfrage: Vor dem Antrag klären wir, wie die Versicherer Ihre Gesundheitsangaben einschätzen. So landen keine Ablehnungen in Ihrer Historie.
  2. Leistungen einordnen: Beitrag, Wahlleistungsbaustein, Psychotherapie und Beihilfe-Ergänzung bewerten wir gemeinsam für Ihre Situation.
  3. Entscheiden und beantragen: Erst wenn die Unterschiede klar sind, fällt die Wahl. Der Schutz sollte lückenlos zum gewünschten Termin stehen.

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Weiterführende Informationen rund um Beihilfe, Anbieter und den PKV-Einstieg für Beamte.

Häufige Fragen zur PKV für Beamte im Saarland

Aktive Beamtinnen und Beamte erhalten für sich selbst 50 Prozent Beihilfe, für den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner und für Versorgungsempfänger 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der eigene Satz auf 70 Prozent. Die übrigen Prozente sichern Sie über eine private Krankenversicherung ab.

Nein. Stationäre Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sind im Saarland seit dem 1. Juli 1995 nicht beihilfefähig. Die Beihilfe zahlt dafür null Prozent. Wer diese Leistungen möchte, sichert sie vollständig über einen privaten Wahlleistungsbaustein ab. Deshalb ist dessen Qualität bei der Tarifwahl im Saarland besonders wichtig.

Ein fester Betrag, den das Saarland einmal pro Kalenderjahr von Ihrer Beihilfe abzieht. Er richtet sich nach der Besoldungsgruppe und liegt seit dem 1. Januar 2026 zwischen 50 Euro (A 7 und A 8) und 700 Euro (höhere Besoldungsgruppen). Pro berücksichtigungsfähigem Kind sinkt er um 40 Euro. Anwärter sowie Vorsorge- und Früherkennungsleistungen sind ausgenommen.

Nein. Das Saarland hat die pauschale Beihilfe bislang nicht eingeführt, sie ist nur in der Diskussion. Es gibt also keinen staatlichen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer den Beihilfeanspruch nutzen möchte, kombiniert Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung.

Der Beitrag hängt vor allem vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem Leistungsniveau ab, nicht vom Bundesland. Im Musterprofil einer jungen Beamtin mit 50 Prozent Beihilfe kostet die PKV inklusive Pflegepflichtversicherung 319,33 Euro (DBV), 331,84 Euro (Debeka) und 339,81 Euro (Barmenia) im Monat. Ältere Einsteiger zahlen mehr, ein früher Einstieg wirkt langfristig günstiger.

Die Beihilfe wird über die PBeaKK bearbeitet, Informationen und Formulare finden Sie unter saarland.beihilfedienste.de. Maßgebend ist das Eingangsdatum Ihres Antrags, nicht das Rechnungsdatum. Reichen Sie Belege innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Kosten ein, sonst verfällt der Anspruch.

Das hängt von Ihren Prioritäten ab. Weil die Beihilfe im Saarland Wahlleistungen nicht bezuschusst, lohnt ein genauer Blick auf den Wahlleistungsbaustein. Die DBV erstattet eine Chefarzt-Honorarvereinbarung auch ohne vorherige Zusage, die Barmenia bietet ein breites Gesamtpaket mit starkem Beihilfe-Ergänzungstarif, die Debeka eine solide Grundversorgung. Für die persönlich passende Wahl empfehle ich eine anonyme Risikovoranfrage.

Für verbeamtete Lehrkräfte sowie Polizei- und Verwaltungsbeamte gelten dieselben Beihilfesätze. Da es keine pauschale Beihilfe gibt, ist die Kombination aus Beihilfe und PKV in aller Regel günstiger und leistungsstärker als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ohne Arbeitgeberzuschuss. Entscheidend bleibt der individuelle Gesundheitszustand.